Die Reform des Gesundheitswesens

„Wir wollen ein modernes, leistungsfähiges Gesundheitswesen, dem die Menschen dauerhaft vertrauen können. Nur wenn es weiterhin auf Solidarität beruht, wird es in der Lage sein, die Chancen der Zukunft zu nutzen.“

Dies sind die Worte unserer Gesundheitsministerin, die sie auf einer Rede fand, um das deutsche Gesundheitssystem der Zukunft zu umschreiben. Frau Schmidt, ich muss Ihnen sagen, Sie sind dumm und Ihr Konzept ist so inhaltsschwanger wie eine gebärende Drillingsmutter an Kindern.

A posteriori zeigt sich die Schwäche des jetzigen Systems: Die Kosten steigen (trotz aller Versuche, den Wettbewerb unter den Kassen, Medizinern und Pharmazie zu intensivieren) und die medizinischen Leistungen nehmen regelmäßig ab. (Wer diesen Abbau noch nicht bemerkt hat, realisiert das Marode am gegenwärtigen Zustand zumindest über die Arzneizuzahlungen.)

Hinzu kommt die Absurdität der privaten Krankenversicherung. Dass Besserverdiener sich aus der gesetzlichen Versicherung herauszuschlängeln bemüht sind, ist zwar nachvollziehbar, aber trotzdem nicht zu akzeptieren. Seltsam ist jedoch insbesondere die verpflichtende Versicherung von Beamten bei privaten Trägern. Eigentlich sollten doch Diener des Staates auch ihre Versicherung über eine Organisation beziehen, die in ihrem Wesen dem Staate ähnelt und sich nicht privatwirtschaftlich strukturiert. Wenn diesem Zustand die Argumentation zugrunde liegt, dass der Beamte wegen seiner unverzichtbar wichtigen Rolle für das gesellschaftliche Leben „besser“ versichert werden muss als Otto Normalkranker, dann zeigt dies um so mehr, dass eine radikale Reform des Systems unverzichtbar ist.

Wie soll diese Umgestaltung aussehen? Die verschiedenen Krankenkassen müssen einer staatlich getragenen Einheitsversicherung Platz machen. Ihre Unproduktivität, ihre Tradition, ihre Arbeitsplätze usw. können ihren Bestand nicht länger rechtfertigen. Die staatliche Versicherung muss für alle Bürger verpflichtend sein; die Beiträge wie im Steuersystem je nach Einkommensverhältnis gestaffelt. Ein staatlich getragenes Unternehmen muss nicht per se – trotz derartig lautender Missverständnisse – unwirtschaftlich sein; der Beamtenstatus könnte in diesem Fall z. B. überdacht werden.

Die Leistungen müssen somit so weit reichen, dass eine ausreichende Versorgung für alle Bürger gewährleistet ist. Es darf sich nicht lediglich um eine Grundversicherung handeln, die eine Kluft entstehen lässt zwischen den Armen, die sich keine Zusatzleistungen erlauben können, und denjenigen Reichen, die einen besseren medizinischen Schutz sich zu erkaufen in der Lage sind.

Der gesamte Wellness-Krams muss offensichtlich nicht von der Kasse getragen werden; wohl aber sämtliche Behandlungsmethoden. Weiterhin sollte man vorbeugende Maßnahmen nicht geringschätzen, sondern dem Versicherten möglich machen. Es handelt sich um eine einfache Rechnung festzustellen, dass es günstiger ist einer Frau regelmäßig die Kosten für die Untersuchung nach Brustkrebs abzunehmen als ihr später womöglich noch mehr...

Schließlich muss das Augenmerk auf die Gentechnologie gerichtet werden. Sie werden nicht lange suchen müssen, denn eines ist klar: Man kann lange über die Vorzüge dieser Wissenschaft und über ihre Nachteile diskutieren; unvermeidlich ist sie nichtsdestotrotz. Daher macht es Sinn, gentechnologische Methoden zukünftig in den Katalog jener staatlichen Krankenversicherung aufzunehmen, um eine erneute Spaltung in Arm und Reich abzuwenden. Glauben Sie wirklich, dass der Vorschlag der Ethikkommission des Bundestages, die Präimplantationsdiagnostik zu verbieten, langfristig haltbar sein wird? Wohl kaum. Aber wenn es soweit ist, darf es nicht dazu kommen, dass einem nur das eigene Vermögen verhilft, den Nachwuchs derartig zu manipulieren.

Frau Schmidt würde über ihren Reden gewiss zum Pflegefall, wenn sie diese Vorschläge läse. Sie füllen jedoch das mit Inhalt, was bei derselben bloße Worthülse bleibt.

 

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