Die
Reform des Gesundheitswesens „Wir
wollen ein modernes, leistungsfähiges Gesundheitswesen, dem die Menschen
dauerhaft vertrauen können. Nur wenn es weiterhin auf Solidarität
beruht, wird es in der Lage sein, die Chancen der Zukunft zu nutzen.“ Dies
sind die Worte unserer Gesundheitsministerin, die sie auf einer Rede fand,
um das deutsche Gesundheitssystem der Zukunft zu umschreiben. Frau
Schmidt, ich muss Ihnen sagen, Sie sind dumm und Ihr Konzept ist so
inhaltsschwanger wie eine gebärende Drillingsmutter an Kindern. A
posteriori zeigt sich die Schwäche des jetzigen Systems: Die Kosten
steigen (trotz aller Versuche, den Wettbewerb unter den Kassen, Medizinern
und Pharmazie zu intensivieren) und die medizinischen Leistungen nehmen
regelmäßig ab. (Wer diesen Abbau noch nicht bemerkt hat, realisiert das
Marode am gegenwärtigen Zustand zumindest über die Arzneizuzahlungen.) Hinzu
kommt die Absurdität der privaten Krankenversicherung. Dass
Besserverdiener sich aus der gesetzlichen Versicherung herauszuschlängeln
bemüht sind, ist zwar nachvollziehbar, aber trotzdem nicht zu
akzeptieren. Seltsam ist jedoch insbesondere die verpflichtende
Versicherung von Beamten bei privaten Trägern. Eigentlich sollten doch
Diener des Staates auch ihre Versicherung über eine Organisation
beziehen, die in ihrem Wesen dem Staate ähnelt und sich nicht
privatwirtschaftlich strukturiert. Wenn diesem Zustand die Argumentation
zugrunde liegt, dass der Beamte wegen seiner unverzichtbar wichtigen Rolle
für das gesellschaftliche Leben „besser“ versichert werden muss als
Otto Normalkranker, dann zeigt dies um so mehr, dass eine radikale Reform
des Systems unverzichtbar ist. Wie
soll diese Umgestaltung aussehen? Die verschiedenen Krankenkassen müssen
einer staatlich getragenen Einheitsversicherung Platz machen. Ihre
Unproduktivität, ihre Tradition, ihre Arbeitsplätze usw. können ihren
Bestand nicht länger rechtfertigen. Die staatliche Versicherung muss für
alle Bürger verpflichtend sein; die Beiträge wie im Steuersystem je nach
Einkommensverhältnis gestaffelt. Ein staatlich getragenes Unternehmen
muss nicht per se – trotz derartig lautender Missverständnisse –
unwirtschaftlich sein; der Beamtenstatus könnte in diesem Fall z. B. überdacht
werden. Die
Leistungen müssen somit so weit reichen, dass eine ausreichende
Versorgung für alle Bürger gewährleistet ist. Es darf sich nicht
lediglich um eine Grundversicherung handeln, die eine Kluft entstehen lässt
zwischen den Armen, die sich keine Zusatzleistungen erlauben können, und
denjenigen Reichen, die einen besseren medizinischen Schutz sich zu
erkaufen in der Lage sind. Der
gesamte Wellness-Krams muss offensichtlich nicht von der Kasse getragen
werden; wohl aber sämtliche Behandlungsmethoden. Weiterhin sollte man
vorbeugende Maßnahmen nicht geringschätzen, sondern dem Versicherten möglich
machen. Es handelt sich um eine einfache Rechnung festzustellen, dass es günstiger
ist einer Frau regelmäßig die Kosten für die Untersuchung nach
Brustkrebs abzunehmen als ihr später womöglich noch mehr... Schließlich
muss das Augenmerk auf die Gentechnologie gerichtet werden. Sie werden
nicht lange suchen müssen, denn eines ist klar: Man kann lange über die
Vorzüge dieser Wissenschaft und über ihre Nachteile diskutieren;
unvermeidlich ist sie nichtsdestotrotz. Daher macht es Sinn,
gentechnologische Methoden zukünftig in den Katalog jener staatlichen
Krankenversicherung aufzunehmen, um eine erneute Spaltung in Arm und Reich
abzuwenden. Glauben Sie wirklich, dass der Vorschlag der Ethikkommission
des Bundestages, die Präimplantationsdiagnostik zu verbieten,
langfristig haltbar sein wird? Wohl kaum. Aber wenn es soweit ist, darf es
nicht dazu kommen, dass einem nur das eigene Vermögen verhilft, den
Nachwuchs derartig zu manipulieren. Frau Schmidt würde über ihren Reden gewiss zum Pflegefall, wenn sie diese Vorschläge läse. Sie füllen jedoch das mit Inhalt, was bei derselben bloße Worthülse bleibt.
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